Bewerbung
Soll die Legasthenie bei der Bewerbung erwähnt werden?
Die Tabelle ist aus der Arbeit „Legasthenie in der Berufswelt“ entstanden. Sie soll als Orientierung und Diskussionsgrundlage dienen. Hier die Argumentation aus meiner Sicht:
Vorteile
Wenn die Legasthenie erwähnt wird, haben Arbeitgeber und Kollegen die Möglichkeit verständnisvoll zu reagieren. Für die Betroffenen ist es dadurch auch einfacher Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie beispielsweise Korrekturlesungen. Arbeitgeber finden die Erwähnung wichtig, da dadurch das Arbeitsprofil entsprechend angepasst werden kann. Es wird dadurch mehr auf Stärken gesetzt und weniger auf bekannte Schwächen.
Nachteile
30% der Arbeitgeber meinen, dass der Legastheniker eventuell die Stelle nicht bekommen würde. Jeder vierte Legastheniker erwähnt die Unsicherheit der Mitarbeiter. Die Legasthenie muss erklärt werden, da viele Kollegen nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. Ein Legastheniker wurde sogar schlechter bezahlt mit der Begründung, dass er nicht richtig schreiben könne (für diese Stelle war die Rechtschreibung irrelevant).
Aus der Maturaarbeit „Legasthenie in der Berufswelt“ ging auch hervor:
Alle Arbeitgeber wünschen sich, dass die Legasthenie erwähnt wird, wenn sie grosse Auswirkungen auf die Stelle hat. Die Legasthenie wird früher oder später ans Licht kommen und als Arbeitgeber sowie als Arbeitnehmer möchte man schliesslich wissen, worauf man sich einlässt. Viele Arbeitgeber meinen allerdings auch, dass es nur bei sehr starken Auswirkungen erwähnt werden muss. Denn jeder Mensch hat unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen.
-Sabrina Brockes, 15.03.2017
Deine Meinung:
*Brockes, Sabrina (2015): Legasthenie in der Berufswelt, Wil: Kantonsschule Wil.
Hallo, in guten Abend
Ich bin 45 Jahre. Ich habe nachweislich einen hohen IQU, eine sehr gute Allgemeinbildung und noch NIE Probleme mit rechnen, lesen oder schreiben! In der Schule war ich gut bis sehr gut. Bei meiner ersten Aushilfe als Bürokauffrau musste ich keinen LRS-Test machen. Nun habe ich mich um eine Ausbildung zum Pflegehelfer beworben; die Berufsschule verlangt einen LRS-Test! … Egal wo ich zuvor gearbeitet, mich beworben hatte etc.- niemals wurde dieser Test zuvor von mir als Einstellung erwartet- bzw. jetzt – wo es um einen Schul-Platz geht. …
Muss ich diesen tatsächlich machen, ohne konkreten Verdacht etc.,?!?…
Gruß aus Augsburg
HARTINGER